Haiku ist der Name des freien Desktopbetriebssystems, das praktisch ein Open-Source-Nachbau des kommerziellen, doch leider gescheiterten, BeOS darstellt. Die 1998 als BeOS R3 von der Firma Be Inc. auf den Markt gebrachte Software konnte sich trotz zu dieser Zeit zukunftsweisender Technologien wie 64-Bit-Dateisystem mit indizierten Metadaten, umfassender Multithreading- und Multiprozessor-Unterstützung, ausgefeiltem Messaging in einem leichtgewichtigen Client-Server-Modell u.v.m. nicht durchsetze
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Ralf Schmitz ist auch so einer von denen, hat vor einiger Zeit mit Affiliate-Marketing angefangen und wie jeder Anfänger erst einmal den ganzen Frust durchgemacht. Er weiß, wie das ist, wenn man ewig viel Arbeit, Geld und
Hoffung investiert und anschließend lediglich mal ein paar Cent rüber wachsen, wenn überhaupt.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Juni die Entscheidung mitgeteilt, dass der Beschwerdeführer gegen den sogenannten Hackerparagraphen §202c nicht in seinen Rechten verletzt ist, weil nach dem von ihm geschilderten Sachverhalt kein Risiko einer Strafverfolgung besteht: Verfassungsbeschwerden gegen § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB unzulässig. Zu der Entscheidung habe ich den Computer-Sicherheitsexperten Professor Dr. Rüdiger Weis interviewt, der die Klage mit eingereicht hatte. Die Urteilsbegründung ist
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